Jugendschutz

Die Tabakwirtschaft nimmt ihre Verantwortung beim Jugendschutz ernst. Deutlich sinkende Quoten bei den unter 18-Jährigen zeigen, dass die Maßnahmen wirken.

Nur informierte Erwachsene sind in der Lage, die Risiken des Tabakrauchens abzuwägen und sich bewusst für oder gegen den Konsum zu entscheiden. Gemäß Jugendschutzgesetz darf der Tabakkonsum den unter 18-Jährigen nicht gestattet werden – das Mindestalter wurde 2007 auch auf Drängen der Tabakhersteller um zwei Jahre heraufgesetzt. Entsprechend richten sich sämtliche Marketing- und Werbeaktivitäten der VdR-Mitglieder seit vielen Jahren ausschließlich an Erwachsene.

Deutsche Tabakhersteller und die Politik sind mit ihren Präventionsmaßnahmen erfolgreich: Der Anteil der Raucher unter den 12- bis 17-Jährigen ist zwischen 2001 und 2016 von 27,5 auf 7,4 Prozent zurückgegangen. Die Quote der Jugendlichen, die noch nie geraucht haben, wuchs im selben Zeitraum von 41 auf 81 Prozent.

Dieser positive Trend zu einer rauchfreien Jugend soll weiter anhalten. Dabei kommt den Behörden eine wichtige Rolle zu. Sie sind gefordert, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes systematisch zu kontrolliert. Die Bundesländer sind hierzu leider sehr unterschiedlich aufgestellt.