Rauchverbote

Nichtraucherschutz ist wichtig. Der VdR plädiert für einen rücksichtsvollen Umgang beim Tabakgenuss.

Gegenseitige Verständigung von Nichtrauchern und Rauchern ist zentral. Raucher sollten Tabak rücksichtsvoll genießen. Unstrittig ist, dass in bestimmten öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot sinnvoll ist. Differenzierter müssen Orte betrachtet werden, die freiwillig besucht werden. Aus Sicht des VdR sind generelle Rauchverbote dort unangebracht.

Dies gilt insbesondere für Gaststätten, Bars und Diskotheken. Für diese Lebensbereiche schlägt der VdR intelligente und differenzierte Lösungen vor. 13 Bundesländer machen es vor: Die Regelung für die Gastronomie, nach der das Rauchen in gekennzeichneten Einraumgaststätten bis 75 m² für Gäste ab 18 Jahren zulässig ist, hat Vorbildcharakter für den Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und rauchenden Gästen.

In der zum Teil ideologisch geführten Debatte um das Thema Nichtraucherschutz sollte die gegenseitige Verständigung zwischen Rauchern und Nichtrauchern Vorrang vor gesetzlichen Regelungen genießen.